Platzordnung

                       Platzordnung (leicht gekürzt)

Sehr geehrter Campinggast,

herzlich Willkommen in Sietow-Dorf. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie bei uns verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher darum bitte die nachstehende Platzordnung:

1.   Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung oder laut Aushang gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich zuerst bei der Anmeldung an. Der Platzbetreiber kann die Personaldokumente jedes Campinggastes bzw. Besuchers in Augenschein nehmen. In der Nebensaison ist die Anmeldung nur stundenweise besetzt. Der Zugang zum Platz ist dann über Informationen im Schaukasten geregelt. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der Anmeldung wieder ab. 

2.   Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis die für seinen genutzten Stellplatz gültigen Gebühren.

 3.   Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Hecken und Bäumen ist verboten.

4.   Unnötige Vergeudung von Trinkwasser ist zu unterlassen. Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem Campingplatz untersagt. Der CEE Stromanschluß ist nicht für das Aufladen von E- und Hybrid-Fahrzeugen konzipiert und damit auch nicht geeignet. Das Aufladen ist nicht gestattet. Für Schäden wegen unerlaubten Gebrauchs haftet der Nutzer.

5.   Den Weisungen des Platzbetreibers (hierzu zählen auch Hinweisschilder) muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich des Zugangs zum Platz, der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen sowohl im Bezug auf Umwelt- und Brandschutz.

 6.   Hunde und andere Haustiere sind auf dem Campingplatz grundsätzlich nicht erlaubt. Soweit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, müssen Diese ständig angeleint bzw. in geschlossenen Käfigen gehalten werden. Die Besitzer sind für die Reinhaltung des Platzes verantwortlich.

 7.   Das unerlaubte Umgrenzen der Standflächen mit Gräben, Hecken, etc. ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Campingplatz ist ein Rasenplatz und soll es auch bleiben. Das Auslegen von Materialien, die eine Luftzirkulation und den Durchwuchs des Rasen verhindern ( z.B. Folien, Abdeckplanen, Rasenteppiche ), ist nicht gestattet. Zelte sind nach 5 Tagen umzusetzen.

8.   Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Chemietoiletten dürfen nicht ins öffentliche Abwassernetz entsorgt werden. Wegen der Entsorgung fragen Sie den Platzwart.

9.   Grillen, Aztekenfeuer und Ähnliches mit Glutauffangschale ist erlaubt. Die Grundsätze des Brandschutzes sind zu beachten. Insbesondere ist Funkenflug zu unterbinden und der Abstand zu brennbaren Gegenständen (Zelten) ausreichend groß zu bemessen. Offene Feuer sind bis spätestens 22.30 Uhr zu löschen. Das Anlegen von Feuerstellen ist untersagt.

10. Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr sowie von 22.30 – 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen  keine Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Die Zufahrt zum Platz wird durch eine Schranke blockiert Im Interesse aller Platzgäste darf das Betreiben von Geräten und Unterhaltung in dieser Zeit nur in „Zeltlautstärke“ erfolgen. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, kann mit sofortigem Platzverweis rechnen.

11. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

12. Sämtliche sportliche Aktivitäten auf dem Campingplatz sind so zu gestalten, dass sie keinen anderen Campinggast belästigen oder gefährden.

13. Das fahren mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet.

14. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

15. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf  oder von dem Campingplatz aus und Schaustellung auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch den Platzwart.

16. Der Platzbetreiber ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint oder die Personen durch ihr öffentliches Auftreten das Ansehen des Platzes schädigen oder geschädigt haben ( z.B. Randalieren, Verstoß gegen Strand- und Badeordnung der öffentlichen Badestelle ).

 17. Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15.30 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 12.30 Uhr zu räumen.  Reservierungen gelten nur bis 18.00 Uhr des geplanten Anreisetages.